Duft Nr. 9 ist leicht, heiter und lebendig. Neroli, Petitgrain, Orange und Origanum versprühen sommerliche Leichtigkeit mit blumig-süßen, fruchtig-frischen und wohlig-warmen Duftnoten. Für zusätzliche Luft und Bewegung sorgen weitere Duftöle.
Für Unbeschwertheit, Heiterkeit und Lebendigkeit
Lebensfreude und Freiheit sind die Leitlinien diese Duftkomposition. Sie erinnert an unbeschwerte Sommertage der Jugend. Ein Rettungsanker, wenn uns das Leben mal schwerfällt oder wir nur grübeln.
Für Zwillinge, 21.5. – 21.6.
Zwillinge-Persönlichkeiten leben Duft Nr. 9: Selbstbestimmt haben sie ihren Platz an der Sonne und leben am Puls der Zeit. Beweglich im Denken, fast schon sprunghaft, gehen sie leichtfüßig durchs Leben: auf Äußerlichkeiten bedacht, ausgesprochen kommunikativ, gesellig und fortschrittlich.
Für die Zwillinge-Zeiten
Im Spätfrühling (21.5. – 21.6.) ist Frost keine Gefahr mehr, dem jungen Leben stellt sich nichts mehr in den Weg. Mit der Sonne erreichen körperliche Kraft, Vitalität und Lebensfreude ihren Höhepunkt. Um uns herum wächst alles, trägt positive Vorzeichen, verdoppelt sich - erinnert an den luftig-leichten Sonnen-Duft von Essenz Nr. 9 Zwillinge.
Aromapflanzen
- Neroli, Petitgrain, Orange, Blutorange und Origanum der Grund-Ölmischung „Zwillinge“
- Luftig duftende Aromapflanzen der Element-Ölmischung „Luft“
Ingredients
Mischung aus naturreinen ätherischen Ölen
Sicherheitshinweise - GEFAHR
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen.
BEI VERSCHLUCKEN: KEIN Erbrechen herbeiführen.
Unter Verschluss aufbewahren.
Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen.
Warum sind Gefahrstoff-Symbole und Hinweise auf manchen LUNASOL-Produkten zu finden?
Ätherische Öle sind pflanzliche Auszüge mit einer Vielfalt an Inhaltsstoffen. Einige der Inhaltsstoffe sind gemäß der Gefahrstoffverordnung als Gefahrstoffe eingestuft. Das Gesetz unterscheidet nicht nach synthetischen oder natürlichen Inhaltsstoffen. Ebenso unterscheidet die Kennzeichnungsverordnung nicht, ob das ätherische Öl in 5 ml oder in einem 100 kg-Fass geliefert wird. Daher sind auch geringe Mengen, wie 5 ml, mit den Gefahrstoff-Symbolen und den Gefahren-Sätzen zu versehen.